Geschützte Informationen
Für die Zwecke dieser Vereinbarung sind „proprietäre Informationen“ so auszulegen, dass sie ohne Einschränkung (i) Informationen in Bezug auf *** Geschäfte, Operationen, Aussichten und Finanzangelegenheiten (über das hinaus, was von *** öffentlich gemeldet wird), ( ii) Marketing- und Werbepläne und -strategien, (iii) Informationen in Bezug auf Produkte und/oder Dienstleistungen, die konzipiert, entwickelt oder im Entwicklungsprozess sind, und (iv) andere urheberrechtlich geschützte und wettbewerbssensible Informationen (zusammen „urheberrechtlich geschützte Informationen“).
Pflegestandard
Der Anbieter behandelt alle urheberrechtlich geschützten Informationen, die ihm von *** offengelegt werden, streng vertraulich und schützt sie mit der gleichen Sorgfalt wie seine eigenen urheberrechtlich geschützten Informationen. Der Anbieter darf in keiner Weise Teile der geschützten Informationen kopieren oder reproduzieren oder deren Kopieren oder Reproduktion gestatten, außer in Übereinstimmung mit und für die in dieser Vereinbarung festgelegten Verwendungen.
Nutzungsbeschränkungen
Der Anbieter darf keinen Teil der geschützten Informationen von *** aus irgendeinem Grund verwenden, es sei denn, dies wurde schriftlich von *** vereinbart.
Geheimhaltung
(i) Der Anbieter darf urheberrechtlich geschützte Informationen weder an Dritte weitergeben noch Dritten gestatten, Teile dieser urheberrechtlich geschützten Informationen zu verwenden, zu kopieren, zu abstrahieren oder zusammenzufassen. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet „Drittpartei“ jede natürliche oder juristische Person, die diese Vereinbarung nicht unterzeichnet hat
(ii) Der Anbieter stimmt zu, dass er ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von *** die Tatsache, dass ihm urheberrechtlich geschützte Informationen zur Verfügung gestellt wurden, nicht an Dritte weitergibt (und seine Vertreter veranlassen wird, dies nicht zu tun).
Beschränkungen für Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen usw
Die Bedingungen dieser Vereinbarung sind für den Anbieter und alle seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater, Agenten und Vertreter aller Parteien und seine Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen, denen proprietäre Informationen offengelegt werden, bindend. Der Anbieter veranlasst alle seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater und Vertreter, denen proprietäre Informationen offengelegt werden, alle hierin festgelegten Verpflichtungen zur Vertraulichkeit, Nutzungsbeschränkung und Geheimhaltung einzuhalten und an sie gebunden zu sein.
Geschützte Informationen
Für die Zwecke dieser Vereinbarung sind „proprietäre Informationen“ so auszulegen, dass sie ohne Einschränkung (i) Informationen in Bezug auf Federkernmatratzengeschäft, Betrieb, Aussichten und Finanzangelegenheiten (über das hinaus, was von Synwin öffentlich gemeldet wird), (ii) Marketing umfassen und Werbepläne und -strategien, (iii) Informationen in Bezug auf konzipierte, entwickelte oder in der Entwicklung befindliche Matratzen und/oder Dienstleistungen und (iv) andere urheberrechtlich geschützte und wettbewerbsrelevante Informationen (zusammen „urheberrechtlich geschützte Informationen“).
Pflegestandard
Der Anbieter behandelt alle ihm offengelegten geschützten Informationen streng vertraulich und schützt sie mit der gleichen Sorgfalt wie seine eigenen geschützten Informationen. Der Anbieter darf in keiner Weise Teile der geschützten Informationen kopieren oder reproduzieren oder deren Kopieren oder Reproduktion gestatten, außer in Übereinstimmung mit und für die in dieser Vereinbarung festgelegten Verwendungen.
Nutzungsbeschränkungen
Der Anbieter darf keinen Teil der geschützten Informationen von *** aus irgendeinem Grund verwenden, es sei denn, dies wurde schriftlich von *** vereinbart.
Geheimhaltung
a. Der Anbieter darf geschützte Informationen weder an Dritte weitergeben noch Dritten gestatten, Teile dieser geschützten Informationen zu verwenden, zu kopieren, zu abstrahieren oder zusammenzufassen. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet „Drittpartei“ jede natürliche oder juristische Person, die diese Vereinbarung nicht unterzeichnet hat
b. Der Anbieter erklärt sich damit einverstanden, dass er ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von *** die Tatsache, dass ihm urheberrechtlich geschützte Informationen zur Verfügung gestellt wurden, nicht an Dritte weitergibt (und seine Vertreter dazu veranlassen wird, dies nicht zu tun).
Beschränkungen für Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen usw
Die Bedingungen dieser Vereinbarung sind für den Anbieter und alle seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater, Agenten und Vertreter aller Parteien und seine Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen, denen proprietäre Informationen offengelegt werden, bindend. Der Anbieter veranlasst alle seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater und Vertreter, denen proprietäre Informationen offengelegt werden, alle hierin festgelegten Verpflichtungen zur Vertraulichkeit, Nutzungsbeschränkung und Geheimhaltung einzuhalten und an sie gebunden zu sein.
Name/Titel des Offiziers (bitte in Druckbuchstaben) Firmenname (bitte in Druckbuchstaben)
Unterschrift des Offiziers Datum:******
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